Bezirksamt

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Der Bezirksstadtrat als Teil der bezirklichen Selbstverwaltung

Am 28. Oktober 2011 bin ich zum Bezirksstadtrat in Berlin-Pankow ernannt worden. Als Stadtrat stehe ich der Abteilung Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice vor.

Die Bezirksverwaltung ist Teil der zweigliedrigen Berliner Verwaltung. Die so genannte Hauptverwaltung bildet dabei die erste Stufe der Verwaltung. Sie umfasst beispielsweise die Senatsverwaltungen und Landesbehörden. Die Bezirke haben weder den Status eines Kreises noch einer Gemeinde. Das Bundesland Berlin ist zugleich kreisfreie Stadt und Einheitsgemeinde. Die Bezirksverwaltung steht für die bezirkliche Selbstverwaltung und genießt Verfassungsrang (Artikel 68-77 der Verfassung von Berlin). Sie ist in zwei Verwaltungsorgane gegliedert: die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und das Bezirksamt (BA). Die BVV ist als direkt von den Einwohnern des Bezirks gewählte Vertretung der „parlamentarische“ Teil. Das BA führt die Verwaltung. Jedes Bezirksamt besteht aus dem hauptamtlichen Bezirksbürgermeister und vier hauptamtlichen Bezirksstadträten.

Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 22. Oktober 2008 wurde eine einheitliche Gliederung aller Bezirksämter mit gleichen Strukturen der jeweiligen Fachämter geschaffen. Die Änderung tritt mit Beginn der aktuellen 17. Wahlperiode in Kraft. Die bisherigen Fachämter wurden zu größeren Organisationseinheiten – zu 10 so genannten Fachämter je Bezirksverwaltung – zusammengefasst.

Mein Zuständigkeitsbereich als Pankower Bezirksstadtrat

Die Abteilung Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice umfasst vier der zehn Fachämter: das Amt für Bürgerdienste, das Amt für Weiterbildung und Kultur, das Ordnungsamt sowie das Umwelt- und Naturschutzamt.

Der Aufgabenbereich der einzelnen Ämter sieht wie folgt aus.

Amt für Bürgerdienste

  • Bürgerämter
  • Standesamt
  • Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
  • Wohnungsamt
  • Bezirkswahlamt

Umwelt- und Naturschutzamt

  • Umweltplanung, -beratung und –information
  • Natur- und Artenschutz

Amt für Weiterbildung und Kultur

  • Volkshochschule
  • Musikschule
  • Stadtbibliothek
  • Kunst- und Kulturamt
  • Bezirksmuseum

Ordnungsamt

  • Ordnung im öffentlichen Raum
  • Gewerbe
  • Straßenverkehrsbehörde
  • Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
  • Parkraumbewirtschaftung

Als Bezirksstadtrat trage ich Verantwortung für rund 650 Mitarbeiter in den vier Fachämtern und der Leitung der Abteilung. Die Bezirksstadträte sind für ihre Abteilungen allein verantwortlich. Der Bezirksbürgermeister besitzt keine Richtlinienkompetenz.